GOÄ-Ziffer 1020: Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung im…

Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung im Zusammenhang mit einer Geburt – gegebenenfalls einschließlich Eipollösung

Die GOÄ-Ziffer 1020 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung im Zusammenhang mit einer Geburt – gegebenenfalls einschließlich Eipollösung“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 148 Punkten bewertet; das entspricht 8,63 € beim einfachen und 19,85 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1020 vergütet die Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung im Zusammenhang mit einer Geburt, gegebenenfalls einschließlich der Lösung der Eihäute vom Gebärmutterhals (Eipollösung). Sie kommt zur Anwendung, wenn während des Geburtsvorgangs eine manuelle oder instrumentelle Dehnung der Zervix erforderlich ist, um den Geburtsfortschritt zu unterstützen, und dabei gegebenenfalls zugleich die Eihäute vom unteren Gebärmuttersegment gelöst werden. Die Ziffer bildet damit einen geburtshilflichen Teileingriff ab, der von den eigentlichen Entbindungsleistungen wie der Entbindung durch Zange (1027) oder Vakuumextraktion (1026) zu unterscheiden ist, da sie lediglich die vorbereitende Erweiterung des Geburtswegs betrifft und nicht den eigentlichen Entbindungsvorgang selbst.

Gebühren und Steigerungssatz

148 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,63 €
Regelhöchstsatz2,3-fach19,85 €
Höchstsatz3,5-fach30,21 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1020

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1020?

Die GOÄ-Ziffer 1020 steht für „Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung im Zusammenhang mit einer Geburt – gegebenenfalls einschließlich Eipollösung“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1020?

Die GOÄ-Ziffer 1020 ist mit 148 Punkten bewertet; das entspricht 8,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1020 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 19,85 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1020?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1020 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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