GOÄ-Ziffer 1102: Entfernung eines oder mehrerer Polypen und/oder Abrasio aus…

Entfernung eines oder mehrerer Polypen und/oder Abrasio aus dem Gebärmutterhals oder dem Muttermund

Die GOÄ-Ziffer 1102 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung eines oder mehrerer Polypen und/oder Abrasio aus dem Gebärmutterhals oder dem Muttermund“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 148 Punkten bewertet; das entspricht 8,63 € beim einfachen und 19,85 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer umfasst die Entfernung eines oder mehrerer Polypen und/oder die Abrasio aus dem Gebaermutterhals oder dem Muttermund. Sie kommt zur Anwendung, wenn bei der gynaekologischen Untersuchung ein oder mehrere Zervixpolypen sichtbar sind, die abgetragen werden, oder wenn gezielt Gewebe aus dem Zervikalkanal beziehungsweise vom Muttermund zur weiteren Abklaerung, etwa bei abnormen Blutungen oder auffaelligem Zytologiebefund, gewonnen wird. Der Eingriff erfolgt meist ambulant ohne Eroeffnung der eigentlichen Gebaermutterhoehle. Die Abgrenzung zu Ziffer 1104 liegt im Ort der Massnahme: Waehrend 1102 auf Zervix und Muttermund beschraenkt ist, erfasst 1104 die Ausschabung beziehungsweise Absaugung der Gebaermutterhoehle selbst, gegebenenfalls einschliesslich der Zervixausschabung als Begleitmassnahme.

Gebühren und Steigerungssatz

148 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,63 €
Regelhöchstsatz2,3-fach19,85 €
Höchstsatz3,5-fach30,21 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1102

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1102?

Die GOÄ-Ziffer 1102 steht für „Entfernung eines oder mehrerer Polypen und/oder Abrasio aus dem Gebärmutterhals oder dem Muttermund“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1102?

Die GOÄ-Ziffer 1102 ist mit 148 Punkten bewertet; das entspricht 8,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1102 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 19,85 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1102?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1102 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys

Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.