GOÄ-Ziffer 1110: Hysteroskopie
Hysteroskopie
Die GOÄ-Ziffer 1110 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hysteroskopie“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 444 Punkten bewertet; das entspricht 25,88 € beim einfachen und 59,52 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst die Hysteroskopie als rein diagnostischen Eingriff, bei dem die Gebaermutterhoehle mittels eines optischen Instruments durch den Zervikalkanal eingesehen wird, ohne dass dabei ein zusaetzlicher operativer Schritt erfolgt. Angewendet wird sie zur Abklaerung von Blutungsstoerungen, zur Beurteilung des Endometriums, zum Ausschluss oder Nachweis von Polypen, Myomen oder Fehlbildungen der Gebaermutterhoehle sowie im Rahmen der Sterilitaetsdiagnostik. Die Untersuchung dient der visuellen Beurteilung und gegebenenfalls der gezielten Planung weiterer Massnahmen. Sobald im selben Sitzung zusaetzlich ein operativer Eingriff vorgenommen wird, etwa die Abtragung eines Polypen oder Myoms, ist nicht mehr diese Ziffer, sondern die Ziffer 1111 fuer die operative Hysteroskopie einschlaegig.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 25,88 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 59,52 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 90,58 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1103 – Probeexzision aus dem Gebärmutterhals und/oder dem Muttermund…
- GOÄ 1104 – Ausschabung und/oder Absaugung der Gebärmutterhöhle einschließlich…
- GOÄ 1105 – Gewinnung von Zellmaterial aus der Gebärmutterhöhle und Aufbereitung…
- GOÄ 1111 – Hysteroskopie mit zusätzlichem(n) operativem(n) Eingriff(en)
- GOÄ 1112 – Tubendurchblasung
- GOÄ 1113 – Tubendurchblasung mit Druckschreibung
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1110
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1110?
Die GOÄ-Ziffer 1110 steht für „Hysteroskopie“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1110?
Die GOÄ-Ziffer 1110 ist mit 444 Punkten bewertet; das entspricht 25,88 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1110 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 59,52 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1110?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1110 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.