GOÄ-Ziffer 1136: Vordere und/oder hintere Kolpozöliotomie – auch Eröffnung…

Vordere und/oder hintere Kolpozöliotomie – auch Eröffnung eines Douglas-Abszesses –, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 1136 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vordere und/oder hintere Kolpozöliotomie – auch Eröffnung eines Douglas-Abszesses –, als selbständige Leistung“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 379 Punkten bewertet; das entspricht 22,09 € beim einfachen und 50,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die vordere und/oder hintere Kolpozoeliotomie, also die operative Eroeffnung der Bauchhoehle von der Scheide aus, einschliesslich der Eroeffnung eines Douglas-Abszesses, als selbstaendige Leistung. Angewendet wird sie, wenn ueber einen vaginalen Zugang der vordere oder hintere Douglasraum operativ eroeffnet wird, etwa zur Drainage einer Eiteransammlung im Douglas-Raum oder zur diagnostischen beziehungsweise therapeutischen Eroeffnung der Bauchhoehle ohne weitere gleichzeitige operative Massnahme. Die Formulierung als selbstaendige Leistung grenzt die Ziffer von Faellen ab, in denen die Kolpozoeliotomie lediglich als Zugangsweg im Rahmen eines umfangreicheren Eingriffs, etwa einer vaginalen Myomenukleation, dient und dort nicht gesondert neben der eigentlichen Operation berechnet wird.

Gebühren und Steigerungssatz

379 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach22,09 €
Regelhöchstsatz2,3-fach50,81 €
Höchstsatz3,5-fach77,31 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1136

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1136?

Die GOÄ-Ziffer 1136 steht für „Vordere und/oder hintere Kolpozöliotomie – auch Eröffnung eines Douglas-Abszesses –, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1136?

Die GOÄ-Ziffer 1136 ist mit 379 Punkten bewertet; das entspricht 22,09 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1136 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 50,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1136?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1136 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.