GOÄ-Ziffer 1148: Plastische Operation bei Tubensterilität (z. B. Implantation…

Plastische Operation bei Tubensterilität (z. B. Implantation, Anastomose), einseitig

Die GOÄ-Ziffer 1148 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plastische Operation bei Tubensterilität (z. B. Implantation, Anastomose), einseitig“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen und 335,16 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1148 vergütet die plastische Operation bei Tubensterilität, bei der die Durchgängigkeit eines einzelnen Eileiters wiederhergestellt werden soll, beispielhaft genannt werden Implantation und Anastomose. Angewendet wird sie bei Patientinnen mit einseitig verschlossenem oder anderweitig funktionsgestörtem Eileiter, wenn durch ein rekonstruktives operatives Verfahren - etwa das Wiederverbinden zweier durchtrennter Tubenabschnitte (Anastomose) oder die operative Neueinpflanzung des Eileiters (Implantation) - die Fortpflanzungsfähigkeit wiederhergestellt werden soll. Die ausdrückliche Beschränkung auf den einseitigen Eingriff grenzt die Ziffer von der wortgleichen, aber für beidseitige Operationen vorgesehenen Ziffer 1149 ab. Wird im Rahmen derselben Operation auch der zweite Eileiter behandelt, ist nicht diese Ziffer, sondern die höher bewertete Ziffer 1149 für den beidseitigen Eingriff maßgeblich.

Gebühren und Steigerungssatz

2500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach145,72 €
Regelhöchstsatz2,3-fach335,16 €
Höchstsatz3,5-fach510,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1148

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1148?

Die GOÄ-Ziffer 1148 steht für „Plastische Operation bei Tubensterilität (z. B. Implantation, Anastomose), einseitig“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1148?

Die GOÄ-Ziffer 1148 ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1148 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 335,16 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1148?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1148 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.