GOÄ-Ziffer 1168: Exenteration des kleinen Beckens

Exenteration des kleinen Beckens

Die GOÄ-Ziffer 1168 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Exenteration des kleinen Beckens“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 5900 Punkten bewertet; das entspricht 343,90 € beim einfachen und 790,97 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1168 vergütet die Exenteration des kleinen Beckens, das heißt die operative Entfernung sämtlicher oder mehrerer Organe des kleinen Beckens en bloc, etwa im Rahmen der Behandlung weit fortgeschrittener gynäkologischer Tumorerkrankungen, bei denen ein Tumor mehrere Beckenorgane infiltriert hat. Angewendet wird sie bei besonders ausgedehnten onkologischen Situationen, in denen eine organerhaltende oder auf ein Organ beschränkte Radikaloperation - wie sie die Ziffern 1165 bis 1167 für Vulva-, Vaginal- oder Zervixkarzinom beschreiben - nicht ausreicht, weil der Tumor bereits benachbarte Beckenorgane mitbetrifft und deshalb eine großflächige, mehrere Organe umfassende Entfernung erforderlich wird. Sie stellt damit die umfangreichste der im Zusammenhang mit gynäkologischen Radikaloperationen genannten Ziffern dar und wird nur bei entsprechend fortgeschrittenem Befund angesetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

5900 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach343,90 €
Regelhöchstsatz2,3-fach790,97 €
Höchstsatz3,5-fach1.203,65 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1168

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1168?

Die GOÄ-Ziffer 1168 steht für „Exenteration des kleinen Beckens“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1168?

Die GOÄ-Ziffer 1168 ist mit 5900 Punkten bewertet; das entspricht 343,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1168 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 790,97 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1168?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1168 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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