GOÄ-Ziffer 1318: Ausrollen oder Ausquetschen der Übergangsfalte
Ausrollen oder Ausquetschen der Übergangsfalte
Die GOÄ-Ziffer 1318 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ausrollen oder Ausquetschen der Übergangsfalte“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 74 Punkten bewertet; das entspricht 4,31 € beim einfachen und 9,91 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1318 vergütet das Ausrollen oder Ausquetschen der Übergangsfalte (Fornix conjunctivae), ein Verfahren, das bei follikulären Bindehauterkrankungen wie Trachom eingesetzt wird, um in der Umschlagsfalte liegende Follikel mechanisch auszudrücken und dadurch das entzündliche Gewebe zu reduzieren. Der Eingriff erfolgt meist als ergänzende Maßnahme im Rahmen der Behandlung chronischer Bindehautentzündungen und wird an der Umschlagsfalte des Ober- und/oder Unterlides vorgenommen, ohne dass Gewebe herausgeschnitten wird. Er unterscheidet sich von der Skarifizierung oder Ätzung nach Ziffer 1313 dadurch, dass hier keine Anritzung oder chemische Einwirkung erfolgt, sondern eine rein mechanische Entleerung der Follikel im Bereich der Umschlagsfalte im Vordergrund steht.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,31 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 9,91 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 15,08 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1310 – Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates
- GOÄ 1311 – Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung aus der Umgebung 1312…
- GOÄ 1313 – Abreiben, Skarifizieren oder chemische Ätzung der Bindehaut, auch…
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1318
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1318?
Die GOÄ-Ziffer 1318 steht für „Ausrollen oder Ausquetschen der Übergangsfalte“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1318?
Die GOÄ-Ziffer 1318 ist mit 74 Punkten bewertet; das entspricht 4,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1318 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 9,91 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1318?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1318 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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