GOÄ-Ziffer 1384: Vordere Vitrektomie (Glaskörperentfernung aus der…

Vordere Vitrektomie (Glaskörperentfernung aus der Augenvorderkammer), als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 1384 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vordere Vitrektomie (Glaskörperentfernung aus der Augenvorderkammer), als selbständige Leistung“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 144 Punkten bewertet; das entspricht 8,38 € beim einfachen und 19,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1384 vergütet die vordere Vitrektomie, also die Entfernung von Glaskörper aus der Augenvorderkammer, als selbständige, eigenständige Leistung. Angewendet wird dieser Eingriff, wenn Glaskörper in die Vorderkammer vorgefallen ist, etwa als Komplikation einer Kataraktoperation oder eines Traumas, und dort gezielt entfernt werden muss, um Folgeschäden wie einen erhöhten Augeninnendruck oder eine Hornhautschädigung zu vermeiden. Die Ziffer setzt voraus, dass dieser Eingriff eigenständig, also nicht im Rahmen einer anderen bereits erfassten Operation, erbracht wird. Abzugrenzen ist sie von der allgemeinen beziehungsweise hinteren Vitrektomie (1383), die sich nicht auf die Vorderkammer beschränkt, sondern den Glaskörperraum im eigentlichen Sinne betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

144 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,38 €
Regelhöchstsatz2,3-fach19,27 €
Höchstsatz3,5-fach29,33 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1384

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1384?

Die GOÄ-Ziffer 1384 steht für „Vordere Vitrektomie (Glaskörperentfernung aus der Augenvorderkammer), als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1384?

Die GOÄ-Ziffer 1384 ist mit 144 Punkten bewertet; das entspricht 8,38 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1384 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 19,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1384?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1384 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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