GOÄ-Ziffer 1401: Hörprüfung mittels einfacher audiologischer Testverfahren…

Hörprüfung mittels einfacher audiologischer Testverfahren (mindestens fünf Frequenzen)

Die GOÄ-Ziffer 1401 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hörprüfung mittels einfacher audiologischer Testverfahren (mindestens fünf Frequenzen)“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 8,05 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1401 vergütet die Hörprüfung mittels einfacher audiologischer Testverfahren unter Prüfung von mindestens fünf Frequenzen. Angewendet wird diese Untersuchung als apparative, aber im Vergleich zur vollständigen Tonschwellenaudiometrie (1403) einfachere Form der Hörprüfung, bei der das Hörvermögen über eine begrenzte Anzahl von Prüffrequenzen orientierend erfasst wird. Sie eignet sich zur orientierenden Beurteilung des Hörvermögens, etwa im Rahmen von Vorsorge- oder Verlaufsuntersuchungen, wenn keine vollständige, differenzierte audiometrische Abklärung erforderlich ist. Abzugrenzen ist die Ziffer von der genauen Hörprüfung mit Tongehör, Umgangs- und Flüstersprache sowie Luft- und Knochenleitung (1400), die eine umfassendere klassische Hörprüfung darstellt, sowie von der Tonschwellenaudiometrie (1403), die mit 8 bis 12 Prüffrequenzen eine deutlich genauere Schwellenbestimmung ermöglicht.

Gebühren und Steigerungssatz

60 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,50 €
Regelhöchstsatz2,3-fach8,05 €
Höchstsatz3,5-fach12,25 €

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1401

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1401?

Die GOÄ-Ziffer 1401 steht für „Hörprüfung mittels einfacher audiologischer Testverfahren (mindestens fünf Frequenzen)“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1401?

Die GOÄ-Ziffer 1401 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1401 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 8,05 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1401?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1401 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.