GOÄ-Ziffer 1456: Operative Verschmälerung des Nasensteges
Operative Verschmälerung des Nasensteges
Die GOÄ-Ziffer 1456 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Verschmälerung des Nasensteges“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 232 Punkten bewertet; das entspricht 13,52 € beim einfachen und 31,10 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer bildet die operative Verschmälerung des Nasenstegs ab, also des Gewebestreifens zwischen den beiden Nasenlöchern, der die Nasenspitze von der Oberlippe trennt. Angewendet wird sie bei Eingriffen, die gezielt die Breite dieser Struktur reduzieren, etwa im Rahmen ästhetischer oder funktioneller Korrekturen der Nasenform, wenn ein zu breiter Steg das Erscheinungsbild oder die Nasenatmung beeinträchtigt. Von der umfangreichen Teilentfernung der äußeren Nase nach Nummer 1452 unterscheidet sich der Eingriff durch seinen begrenzten, auf den Steg beschränkten Charakter, ebenso von der Korrektur eines Nasenflügels nach Nummer 1457, die eine andere anatomische Teilstruktur betrifft. Die Leistung wird eigenständig abgerechnet, wenn ausschließlich der Nasensteg operativ verändert wird, unabhängig davon, ob dies isoliert oder als Teil einer umfassenderen Rhinoplastik geschieht.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 13,52 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 31,10 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 47,32 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1452 – Umfangreiche operative Teilentfernung der äußeren Nase
- GOÄ 1453 – Operative Entfernung der gesamten Nase
- GOÄ 1455 – Plastische Operation zum Verschluß einer Nasenscheidewandperforation
- GOÄ 1457 – Operative Korrektur eines Nasenflügels
- GOÄ 1458 – Beseitigung eines knöchernen Choanenverschlusses
- GOÄ 1459 – Eröffnung eines Abszesses der Nasenscheidewand
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1456
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1456?
Die GOÄ-Ziffer 1456 steht für „Operative Verschmälerung des Nasensteges“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1456?
Die GOÄ-Ziffer 1456 ist mit 232 Punkten bewertet; das entspricht 13,52 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1456 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 31,10 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1456?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1456 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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