GOÄ-Ziffer 1620: Fensterungsoperation – einschließlich Eröffnung des…

Fensterungsoperation – einschließlich Eröffnung des Warzenfortsatzes

Die GOÄ-Ziffer 1620 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fensterungsoperation – einschließlich Eröffnung des Warzenfortsatzes“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 2350 Punkten bewertet; das entspricht 136,98 € beim einfachen und 315,05 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die sogenannte Fensterungsoperation, ein Verfahren zur Verbesserung der Schallübertragung ins Innenohr durch operative Schaffung eines neuen Zugangsfensters, etwa bei bestimmten Formen der Schwerhörigkeit, wenn die üblichen Schallwege blockiert sind. Die Leistungslegende schließt die Eröffnung des Warzenfortsatzes ausdrücklich mit ein, da der operative Zugang zur Fensterung regelmäßig über diesen Weg erfolgt; die Eröffnung nach Nummer 1597 wird daher nicht zusätzlich berechnet. Angewendet wird das Verfahren insbesondere bei Otoskleroseformen, bei denen andere Techniken wie die Fußplattenoperation nach Nummer 1623 nicht angezeigt sind. Ziel ist die Wiederherstellung eines funktionsfähigen Schallübertragungsweges zum Innenohr unter Umgehung der geschädigten oder blockierten anatomischen Struktur.

Gebühren und Steigerungssatz

2350 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach136,98 €
Regelhöchstsatz2,3-fach315,05 €
Höchstsatz3,5-fach479,43 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1620

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1620?

Die GOÄ-Ziffer 1620 steht für „Fensterungsoperation – einschließlich Eröffnung des Warzenfortsatzes“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1620?

Die GOÄ-Ziffer 1620 ist mit 2350 Punkten bewertet; das entspricht 136,98 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1620 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 315,05 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1620?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1620 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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