GOÄ-Ziffer 1763: Einlegen einer Hodenprothese
Einlegen einer Hodenprothese
Die GOÄ-Ziffer 1763 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einlegen einer Hodenprothese“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 740 Punkten bewertet; das entspricht 43,13 € beim einfachen und 99,20 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Erfasst wird das operative Einlegen einer Hodenprothese in das Skrotum. Angewendet wird die Leistung typischerweise nach einer vorangegangenen Hodenentfernung, etwa aufgrund eines Tumors, einer Hodentorsion oder einer angeborenen Hodenagenesie, um aus kosmetischen und psychologischen Gründen die natürliche Form des Skrotums wiederherzustellen. Die Leistung umfasst das Einbringen und die korrekte Positionierung der Prothese in die entsprechende Skrotalhälfte. Sie wird eigenständig neben einer vorangegangenen oder gleichzeitigen Hodenentfernung (Ziffern 1765/1766) berechnet, sofern die Prothesenimplantation als gesonderter Leistungsschritt erfolgt, und ist von der Entfernung einer bereits vorhandenen Hodenprothese (Ziffer 1764) klar zu unterscheiden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 43,13 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 99,20 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 150,96 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1760 – Varikozelenoperation mit hoher Unterbindung der Vena spermatica…
- GOÄ 1761 – Operation eines Wasserbruchs
- GOÄ 1762 – Inguinale Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung
- GOÄ 1764 – Entfernen einer Hodenprothese
- GOÄ 1765 – Hodenentfernung – gegebenenfalls einschließlich Nebenhodenentfernung…
- GOÄ 1766 – Hodenentfernung – gegebenenfalls einschließlich…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1763
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1763?
Die GOÄ-Ziffer 1763 steht für „Einlegen einer Hodenprothese“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1763?
Die GOÄ-Ziffer 1763 ist mit 740 Punkten bewertet; das entspricht 43,13 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1763 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,20 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1763?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1763 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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