GOÄ-Ziffer 1772: Entfernung beider Nebenhoden, als selbständige Leistung
Entfernung beider Nebenhoden, als selbständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 1772 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung beider Nebenhoden, als selbständige Leistung“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,42 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer beschreibt die beidseitige operative Entfernung beider Nebenhoden als selbständige Leistung, also ohne gleichzeitige Entfernung der Hoden selbst. Angewendet wird sie, wenn beidseitige, den Nebenhoden betreffende Erkrankungen wie chronische Entzündungen oder rezidivierende Spermatozelen bestehen und eine beidseitige Epididymektomie unter Erhalt beider Hoden medizinisch sinnvoll ist. Die Ziffer stellt das beidseitige Pendant zu Ziffer 1771 dar und wird angesetzt, wenn der Eingriff an beiden Seiten in derselben Sitzung erfolgt. Die Abgrenzung zu den Orchiektomie-Ziffern 1765 und 1766 ergibt sich daraus, dass dort zusätzlich der Hoden mitentfernt wird, während hier ausschließlich das Nebenhodengewebe betroffen ist.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 86,27 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 198,42 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 301,94 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1768 – Operation eines Leistenhodens, einseitig
- GOÄ 1769 – Operation eines Leistenhodens, beidseitig
- GOÄ 1771 – Entfernung eines Nebenhodens, als selbständige Leistung
- GOÄ 1775 – B ehandlung der Prostata mittels physikalischer Heilmethoden (auch…
- GOÄ 1776 – Eröffnung eines Prostataabzesses vom Damm aus
- GOÄ 1777 – Elektro- oder Kryo-(Teil-)resektion der Prostata
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1772
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1772?
Die GOÄ-Ziffer 1772 steht für „Entfernung beider Nebenhoden, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1772?
Die GOÄ-Ziffer 1772 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1772 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,42 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1772?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1772 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.