GOÄ-Ziffer 1788: Zystoskopie mit Harnleitersondierung

Zystoskopie mit Harnleitersondierung

Die GOÄ-Ziffer 1788 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 296 Punkten bewertet; das entspricht 17,25 € beim einfachen und 39,67 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1788 beschreibt die Blasenspiegelung mit zusätzlicher Sondierung eines oder beider Harnleiter. Sie kommt zur Anwendung, wenn über die reine Beurteilung der Blase hinaus die Harnleitermündung oder der Harnleiterverlauf instrumentell dargestellt oder ein Katheter in den Harnleiter vorgeschoben werden muss, etwa zur Lokalisationsdiagnostik bei Harnleiterengen, zur Vorbereitung weiterer Eingriffe oder zur gezielten Uringewinnung aus dem oberen Harntrakt. Die Leistung umfasst die zystoskopische Untersuchung und die Sondierung in einem Arbeitsgang. Werden zusätzlich Medikamente oder Kontrastmittel in das Nierenbecken eingebracht, ist die weitergehende Ziffer 1790 einschlägig, die diesen erweiterten Leistungsinhalt speziell erfasst; Nummer 1788 bleibt auf die reine mechanische Sondierung ohne solche Zusatzmaßnahmen beschränkt.

Gebühren und Steigerungssatz

296 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,25 €
Regelhöchstsatz2,3-fach39,67 €
Höchstsatz3,5-fach60,38 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1788

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1788?

Die GOÄ-Ziffer 1788 steht für „Zystoskopie mit Harnleitersondierung“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1788?

Die GOÄ-Ziffer 1788 ist mit 296 Punkten bewertet; das entspricht 17,25 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1788 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 39,67 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1788?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1788 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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