GOÄ-Ziffer 1829: Harnleiterfreilegung (Ureterolyse bei retroperitonealer…
Harnleiterfreilegung (Ureterolyse bei retroperitonealer Fibrose und gegebenenfalls intraperitonealen Verwachsungen des Harnleiters)
Die GOÄ-Ziffer 1829 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Harnleiterfreilegung (Ureterolyse bei retroperitonealer Fibrose und gegebenenfalls intraperitonealen Verwachsungen des Harnleiters)“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 2590 Punkten bewertet; das entspricht 150,96 € beim einfachen und 347,21 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Harnleiterfreilegung nach Ziffer 1829, auch als Ureterolyse bezeichnet, beschreibt die operative Lösung des Harnleiters aus umgebendem Narbengewebe bei retroperitonealer Fibrose sowie gegebenenfalls bestehenden intraperitonealen Verwachsungen des Harnleiters. Angewendet wird sie bei Patienten mit einer Ummauerung des Harnleiters durch fibrosierendes Bindegewebe im Retroperitoneum, die zu einer Harnstauung durch Kompression führt, sowie bei zusätzlichen Verwachsungen im Bauchraum, die den Harnleiter fixieren. Ziel des Eingriffs ist die vollständige Befreiung des Harnleiters aus dem umgebenden fibrotischen oder verwachsenen Gewebe, um seine freie Beweglichkeit und einen ungehinderten Urinabfluss wiederherzustellen. Von der eigenständigen Ureterolyse nach Nummer 1829a unterscheidet sich diese Leistung durch den ausdrücklichen Bezug zur retroperitonealen Fibrose als Grunderkrankung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 150,96 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 347,21 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 528,36 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1829
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1829?
Die GOÄ-Ziffer 1829 steht für „Harnleiterfreilegung (Ureterolyse bei retroperitonealer Fibrose und gegebenenfalls intraperitonealen Verwachsungen des Harnleiters)“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1829?
Die GOÄ-Ziffer 1829 ist mit 2590 Punkten bewertet; das entspricht 150,96 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1829 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 347,21 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1829?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1829 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.