GOÄ-Ziffer 1842: Nephrektomie – einschließlich Entfernung eines infiltrativ…

Nephrektomie – einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors (auch transabdominal oder transthorakal)

Die GOÄ-Ziffer 1842 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Nephrektomie – einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors (auch transabdominal oder transthorakal)“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 3230 Punkten bewertet; das entspricht 188,27 € beim einfachen und 433,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Nephrektomie nach Ziffer 1842 umfasst zusätzlich zur reinen Organentfernung die Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors, wobei der Zugang auch transabdominal oder transthorakal erfolgen kann. Angewendet wird sie bei bösartigen Nierentumoren, die über die Nierenkapsel hinaus in umgebendes Gewebe eingewachsen sind, sodass ein erweiterter operativer Zugang über Bauch- oder Brustraum erforderlich wird, um den Tumor im Gesunden zu entfernen. Im Vergleich zur einfachen Nephrektomie nach Nummer 1841 berücksichtigt diese Ziffer den höheren operativen Aufwand eines onkologischen Eingriffs mit Tumorinfiltration. Von Nummer 1843 unterscheidet sie sich dadurch, dass hier keine zusätzliche Entfernung des regionären Lymphstromgebietes erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

3230 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach188,27 €
Regelhöchstsatz2,3-fach433,02 €
Höchstsatz3,5-fach658,95 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1842

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1842?

Die GOÄ-Ziffer 1842 steht für „Nephrektomie – einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors (auch transabdominal oder transthorakal)“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1842?

Die GOÄ-Ziffer 1842 ist mit 3230 Punkten bewertet; das entspricht 188,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1842 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 433,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1842?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1842 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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