GOÄ-Ziffer 1849: Explantation beider Nieren an einem Toten zur Transplantation

Explantation beider Nieren an einem Toten zur Transplantation

Die GOÄ-Ziffer 1849 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Explantation beider Nieren an einem Toten zur Transplantation“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 3500 Punkten bewertet; das entspricht 204,01 € beim einfachen und 469,22 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1849 erfasst die Explantation beider Nieren an einem verstorbenen Organspender im Rahmen einer postmortalen Organspende, wenn beide Organe für eine Transplantation entnommen werden. Sie wird als einheitliche Leistung anstelle einer zweifachen Berechnung der Einzelentnahme nach Nummer 1848 angesetzt, sobald in einem Eingriff beide Nieren desselben Spenders gewonnen werden, etwa weil beide Organe für unterschiedliche Empfänger vorgesehen sind. Die Leistung umfasst die vollständige operative Präparation und Entnahme beider Nieren einschließlich der zugehörigen Gefäß- und Ureterstrukturen. Von 1847 unterscheidet sie sich durch den postmortalen Charakter der Spende, von 1848 dadurch, dass hier beide Organe statt nur eines entnommen werden, was den höheren operativen und logistischen Aufwand eines Mehrorganentnahme-Eingriffs widerspiegelt.

Gebühren und Steigerungssatz

3500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach204,01 €
Regelhöchstsatz2,3-fach469,22 €
Höchstsatz3,5-fach714,03 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1849

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1849?

Die GOÄ-Ziffer 1849 steht für „Explantation beider Nieren an einem Toten zur Transplantation“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1849?

Die GOÄ-Ziffer 1849 ist mit 3500 Punkten bewertet; das entspricht 204,01 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1849 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 469,22 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1849?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1849 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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