GOÄ-Ziffer 1853: Transkutane pyeloskopische Stein- bzw. Tumorentfernung

Transkutane pyeloskopische Stein- bzw. Tumorentfernung

Die GOÄ-Ziffer 1853 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Transkutane pyeloskopische Stein- bzw. Tumorentfernung“ (Abschnitt K. Urologie). Sie ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen und 160,86 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1853 erfasst die transkutane pyeloskopische Entfernung eines Steins oder Tumors über den perkutanen Nierenfistelzugang. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen der endoskopischen Spiegelung des Nierenbeckenkelchsystems ein Konkrement geborgen oder Tumorgewebe reseziert wird, etwa bei größeren oder ungünstig gelegenen Nierensteinen, die einer alleinigen Stoßwellentherapie nicht zugänglich sind. Die Leistung umfasst neben der eigentlichen Stein- beziehungsweise Tumorentfernung auch die dafür notwendige endoskopische Darstellung des Hohlsystems. Da diese diagnostische Spiegelung Bestandteil des therapeutischen Vorgangs ist, ist die reine Pyeloskopie nach Nummer 1852 neben 1853 ausdrücklich nicht gesondert berechnungsfähig; die therapeutische Leistung geht der rein diagnostischen im selben Eingriff vor.

Gebühren und Steigerungssatz

1200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach69,94 €
Regelhöchstsatz2,3-fach160,86 €
Höchstsatz3,5-fach244,79 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1853

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1853?

Die GOÄ-Ziffer 1853 steht für „Transkutane pyeloskopische Stein- bzw. Tumorentfernung“ und gehört zu Abschnitt K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1853?

Die GOÄ-Ziffer 1853 ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1853 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 160,86 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1853?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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