GOÄ-Ziffer 2092: Operation der Tendosynovitis im Bereich eines Handgelenks…

Operation der Tendosynovitis im Bereich eines Handgelenks oder der Anularsegmente eines Fingers

Die GOÄ-Ziffer 2092 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation der Tendosynovitis im Bereich eines Handgelenks oder der Anularsegmente eines Fingers“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (II. Extremitätenchirurgie)). Sie ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen und 100,56 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die operative Behandlung der Tendosynovitis, beschränkt auf den Bereich eines Handgelenks oder der Anularsegmente eines Fingers, also der Ringbandregionen. Sie wird angewendet, wenn die entzündliche Sehnenscheidenerkrankung örtlich begrenzt auf diese Strukturen auftritt und eine gezielte operative Sanierung des betroffenen Segments ausreicht, ohne dass eine ausgedehnte Radikaloperation des gesamten Sehnenscheidenverlaufs erforderlich ist. Im Unterschied zur Sehnenscheidenradikaloperation (Tendosynovektomie), die auf eine umfassendere Entfernung des Synovialgewebes samt möglicher Knochenabtragung und Sehnenverlagerung abzielt, beschränkt sich dieser Eingriff auf die anatomisch klar umgrenzten Regionen Handgelenk oder Ringbandapparat eines Fingers und stellt damit den weniger ausgedehnten der beiden verwandten Eingriffe dar.

Gebühren und Steigerungssatz

750 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,72 €
Regelhöchstsatz2,3-fach100,56 €
Höchstsatz3,5-fach153,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2092

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2092?

Die GOÄ-Ziffer 2092 steht für „Operation der Tendosynovitis im Bereich eines Handgelenks oder der Anularsegmente eines Fingers“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2092?

Die GOÄ-Ziffer 2092 ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2092 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 100,56 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2092?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2092 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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