GOÄ-Ziffer 2118: Operative Fremdkörperentfernung aus einem Kiefer-, Finger-…

Operative Fremdkörperentfernung aus einem Kiefer-, Finger-, Hand-, Zehen- oder Fußgelenk

Die GOÄ-Ziffer 2118 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Fremdkörperentfernung aus einem Kiefer-, Finger-, Hand-, Zehen- oder Fußgelenk“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen und 62,08 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die operative Fremdkörperentfernung aus einem Kiefer-, Finger-, Hand-, Zehen- oder Fußgelenk. Sie wird angewendet, wenn sich in einem dieser Gelenke ein Fremdkörper befindet, etwa durch eine penetrierende Verletzung eingedrungenes Material, und dieser operativ aus dem Gelenkraum entfernt werden muss, um Infektionen, mechanische Reizungen oder Funktionsstörungen zu vermeiden. Die Ziffer bezieht sich ausdrücklich auf kleinere und mittlere Gelenke einschließlich des Kiefergelenks und grenzt sich damit von der Entfernung freier Gelenkkörper oder Fremdkörper aus Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk ab, die als größere Gelenke eigenständig und mit höherem operativem Aufwand bewertet werden.

Gebühren und Steigerungssatz

463 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach26,99 €
Regelhöchstsatz2,3-fach62,08 €
Höchstsatz3,5-fach94,46 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2118

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2118?

Die GOÄ-Ziffer 2118 steht für „Operative Fremdkörperentfernung aus einem Kiefer-, Finger-, Hand-, Zehen- oder Fußgelenk“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2118?

Die GOÄ-Ziffer 2118 ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2118 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 62,08 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2118?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2118 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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