GOÄ-Ziffer 2170: Amputation eines Fingers oder einer Zehe oder eines Finger-…
Amputation eines Fingers oder einer Zehe oder eines Finger- oder Zehengliedteils – einschließlich plastischer Deckung
Die GOÄ-Ziffer 2170 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Amputation eines Fingers oder einer Zehe oder eines Finger- oder Zehengliedteils – einschließlich plastischer Deckung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (III. Gelenkchirurgie)). Sie ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen und 62,08 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer bildet die Amputation eines einzelnen Fingers, einer Zehe oder eines Teils eines Finger- beziehungsweise Zehenglieds ab, etwa nach traumatischer Zerstörung, Infektion oder bei tumorösen Veränderungen. Eingeschlossen ist die plastische Deckung des Amputationsstumpfes, sodass der Wundverschluss nicht zusätzlich berechnet wird. Die Leistung betrifft ausschließlich die Amputation auf Höhe des Fingers oder der Zehe selbst beziehungsweise eines Glied-Teilstücks, nicht die weiterreichende Entfernung des zugehörigen Mittelhand- oder Mittelfußanteils. Reicht die Amputation weiter in die Mittelhand oder den Mittelfuß hinein, etwa als vollständiger Strahl, ist stattdessen die entsprechende Ziffer für die Strahlamputation einschlägig.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 26,99 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 62,08 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 94,46 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2170
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2170?
Die GOÄ-Ziffer 2170 steht für „Amputation eines Fingers oder einer Zehe oder eines Finger- oder Zehengliedteils – einschließlich plastischer Deckung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2170?
Die GOÄ-Ziffer 2170 ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2170 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 62,08 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2170?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2170 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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