GOÄ-Ziffer 2240: Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation…

Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik – auch mit Knocheneinpflanzung oder Beckenosteotomie

Die GOÄ-Ziffer 2240 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik – auch mit Knocheneinpflanzung oder Beckenosteotomie“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IV. Gelenkluxationen)). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die operative Einrichtung einer angeborenen Hueftgelenksluxation mit zusaetzlicher Pfannendachplastik, auch mit Knocheneinpflanzung oder Beckenosteotomie. Sie kommt zur Anwendung, wenn nach offener Reposition des Hueftkopfes die knoecherne Ueberdachung der Pfanne unzureichend ist und operativ verbessert werden muss, etwa durch Aufrichten des Pfannendachs mit Unterfuetterung durch Knochenmaterial oder durch eine Osteotomie des Beckens. Damit geht der Eingriff ueber die reine operative Reposition hinaus und zielt auf eine dauerhafte knoecherne Stabilitaet des Gelenks. Ist zusaetzlich eine Umstellungsosteotomie des Oberschenkelknochens erforderlich, ist stattdessen die noch umfangreichere Folgeziffer zu berechnen.

Gebühren und Steigerungssatz

2770 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach161,46 €
Regelhöchstsatz2,3-fach371,36 €
Höchstsatz3,5-fach565,11 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2240

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2240?

Die GOÄ-Ziffer 2240 steht für „Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik – auch mit Knocheneinpflanzung oder Beckenosteotomie“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2240?

Die GOÄ-Ziffer 2240 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2240 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2240?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2240 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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