GOÄ-Ziffer 2293: Operation einer Steißbeinfistel
Operation einer Steißbeinfistel
Die GOÄ-Ziffer 2293 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation einer Steißbeinfistel“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (V. Knochenchirurgie)). Sie ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen und 49,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 2293 erfasst die operative Behandlung einer Steissbeinfistel, also einer meist im Bereich der Rima ani gelegenen chronisch entzuendeten Gangbildung am Steissbein (Sinus pilonidalis). Abgerechnet wird die operative Entfernung des Fistelgangs samt umgebendem entzuendetem Gewebe, unabhaengig davon, ob der Wundverschluss primaer oder offen zur Sekundaerheilung erfolgt. Die Ziffer wird angesetzt, wenn tatsaechlich ein Fistelgang operativ ausgeschnitten wird, nicht bei rein konservativer Behandlung wie Spuelung oder Inzision eines akuten Abszesses ohne Fistelexzision. Von der Steissbeinresektion nach Nummer 2294 unterscheidet sich die Leistung dadurch, dass hier nur der Weichteil- bzw. Fistelanteil entfernt wird, waehrend bei 2294 der knoecherne Steissbeinanteil selbst reseziert wird. Rezidivierende oder komplizierte Fisteln mit mehreren Gangsystemen rechtfertigen keine mehrfache Berechnung, sofern ein einheitlicher operativer Eingriff vorliegt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 21,57 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 49,61 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 75,50 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2293
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2293?
Die GOÄ-Ziffer 2293 steht für „Operation einer Steißbeinfistel“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2293?
Die GOÄ-Ziffer 2293 ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2293 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 49,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2293?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2293 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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