GOÄ-Ziffer 2323: Halswirbelbruchbehandlung durch Zugverband mit Klammer
Halswirbelbruchbehandlung durch Zugverband mit Klammer
Die GOÄ-Ziffer 2323 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Halswirbelbruchbehandlung durch Zugverband mit Klammer“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 757 Punkten bewertet; das entspricht 44,12 € beim einfachen und 101,48 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 2323 verguetet die konservative Behandlung eines Halswirbelbruchs mittels Zugverband mit Klammer, also eine Extensionsbehandlung, bei der ueber eine am Schaedel angebrachte Klammer ein kontinuierlicher Laengszug auf die Halswirbelsaeule ausgeuebt wird, um die Fraktur zu reponieren und/oder zu stabilisieren. Diese Technik kommt bei Halswirbelfrakturen zum Einsatz, die durch Extension behandelt werden koennen, ohne dass eine operative Versorgung notwendig ist. Die Ziffer bildet die Anlage und Anwendung des Zugverbands mit Klammer ab; sie ist von operativen Wirbelkoerpereingriffen nach den Nummern 2332 und 2333 klar abzugrenzen, da hier keine operative Stabilisierung, sondern ein rein mechanisch-konservatives Extensionsverfahren erfolgt. Die Dauer der Extensionsbehandlung wird durch die einmalige Anlage der Leistung nicht mehrfach abgebildet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 44,12 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 101,48 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 154,42 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2323
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2323?
Die GOÄ-Ziffer 2323 steht für „Halswirbelbruchbehandlung durch Zugverband mit Klammer“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2323?
Die GOÄ-Ziffer 2323 ist mit 757 Punkten bewertet; das entspricht 44,12 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2323 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 101,48 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2323?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2323 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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