GOÄ-Ziffer 2353: Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder…

Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder Verschraubung aus kleinen Röhrenknochen

Die GOÄ-Ziffer 2353 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder Verschraubung aus kleinen Röhrenknochen“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VI. Frakturbehandlung)). Sie ist mit 185 Punkten bewertet; das entspricht 10,78 € beim einfachen und 24,79 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die operative Entfernung von Osteosynthesematerial, also Nägeln, Drähten oder Schrauben, aus einem kleinen Röhrenknochen wie Mittelhand- oder Mittelfußknochen. Sie kommt zur Anwendung, nachdem eine zuvor mit Nägeln, Drähten oder Schrauben versorgte Fraktur eines kleinen Röhrenknochens ausreichend knöchern konsolidiert ist und das Material daher als eigenständiger Zweiteingriff wieder entfernt wird, etwa wegen Materialunverträglichkeit, Reizerscheinungen oder auf Wunsch des Patienten nach abgeschlossener Frakturheilung. Erfasst wird die Materialentfernung unabhängig davon, ob ursprünglich genagelt, gedrahtet oder verschraubt wurde. Von der die großen Röhrenknochen betreffenden Ziffer 2354 unterscheidet sich diese Leistung ausschließlich durch Größe und Lokalisation des betroffenen Knochens.

Gebühren und Steigerungssatz

185 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,78 €
Regelhöchstsatz2,3-fach24,79 €
Höchstsatz3,5-fach37,73 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2353

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2353?

Die GOÄ-Ziffer 2353 steht für „Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder Verschraubung aus kleinen Röhrenknochen“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2353?

Die GOÄ-Ziffer 2353 ist mit 185 Punkten bewertet; das entspricht 10,78 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2353 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,79 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2353?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2353 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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