GOÄ-Ziffer 2393: Interimistische Implantation eines Rundstiellappens…

Interimistische Implantation eines Rundstiellappens (Zwischentransport)

Die GOÄ-Ziffer 2393 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens (Zwischentransport)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,06 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst den Zwischentransport eines zuvor angelegten Rundstiellappens, bei dem der Lappen vorübergehend an einer Zwischenstation, beispielsweise an der Hand, implantiert wird, um von dort aus schrittweise weiter an die endgültige Empfängerstelle transportiert zu werden. Angewendet wird sie im Rahmen mehrzeitiger Rekonstruktionen, wenn die Entfernung zwischen Entnahme- und Zieldefekt so groß ist, dass der Lappen nicht in einem Schritt verpflanzt werden kann und daher über eine oder mehrere Zwischenstationen wandert, wobei jede interimistische Implantation gesondert erfasst wird. Von der Anlage des Rundstiellappens nach Ziffer 2392 und dessen endgültiger Implantation nach Ziffer 2394 unterscheidet sich diese Ziffer dadurch, dass sie ausschließlich den vorübergehenden Zwischenschritt des Transports betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

739 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,07 €
Regelhöchstsatz2,3-fach99,06 €
Höchstsatz3,5-fach150,75 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2393

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2393?

Die GOÄ-Ziffer 2393 steht für „Interimistische Implantation eines Rundstiellappens (Zwischentransport)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2393?

Die GOÄ-Ziffer 2393 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2393 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,06 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2393?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2393 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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