GOÄ-Ziffer 2413: Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumung der regionären…

Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete (Radikaloperation)

Die GOÄ-Ziffer 2413 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete (Radikaloperation)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 2310 Punkten bewertet; das entspricht 134,64 € beim einfachen und 309,67 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2413 vergütet das Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete als Radikaloperation. Sie wird angewendet, wenn neben der vollständigen Brustdrüsenentfernung zusätzlich die zugehörigen Lymphabflussgebiete, insbesondere der Achselhöhle, systematisch mitentfernt werden müssen, etwa bei fortgeschrittenem Mammakarzinom mit Lymphknotenbeteiligung. Die Leistung umfasst damit sowohl die Mastektomie als auch die regionäre Lymphadenektomie in einem Eingriff. Sie stellt die umfangreichste der Mastektomie-Ziffern dar und grenzt sich von den Ziffern 2411 und 2412 durch die zusätzliche Lymphstromgebietsausräumung ab, während sie gegenüber der isolierten axillären Ausräumung nach Ziffer 2408 den kombinierten Charakter aus Organentfernung und Lymphadenektomie betont.

Gebühren und Steigerungssatz

2310 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach134,64 €
Regelhöchstsatz2,3-fach309,67 €
Höchstsatz3,5-fach471,24 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2413

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2413?

Die GOÄ-Ziffer 2413 steht für „Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete (Radikaloperation)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2413?

Die GOÄ-Ziffer 2413 ist mit 2310 Punkten bewertet; das entspricht 134,64 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2413 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 309,67 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2413?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2413 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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