GOÄ-Ziffer 2419: Rekonstruktion einer Mamille aus einer großen Labie oder aus…

Rekonstruktion einer Mamille aus einer großen Labie oder aus der Mamma der gesunden Seite, auch zusätzlich zur Aufbauplastik

Die GOÄ-Ziffer 2419 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rekonstruktion einer Mamille aus einer großen Labie oder aus der Mamma der gesunden Seite, auch zusätzlich zur Aufbauplastik“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VII. Chirurgie der Körperoberfläche)). Sie ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen und 160,86 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2419 erfasst die Rekonstruktion einer Mamille aus einer großen Labie oder aus der Mamma der gesunden Seite, auch zusätzlich zur Aufbauplastik. Sie wird angewendet, wenn nach Brustaufbau oder -amputation keine eigene Mamille mehr zur Verpflanzung zur Verfügung steht und stattdessen eine neue Brustwarze aus Gewebe der großen Schamlippe oder durch Teilung der Mamille der gesunden Gegenseite geformt wird. Die Leistung umfasst die Gewebeentnahme am Spenderort und die formgebende Rekonstruktion der Mamille am Empfängerort, gegebenenfalls im selben Eingriff wie eine Aufbauplastik nach Ziffer 2415 oder 2416. Sie unterscheidet sich von den Ziffern 2417 und 2418 dadurch, dass hier eine völlig neue Mamille aus anderem Gewebe geformt wird, statt die eigene Mamille lediglich zu verpflanzen.

Gebühren und Steigerungssatz

1200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach69,94 €
Regelhöchstsatz2,3-fach160,86 €
Höchstsatz3,5-fach244,79 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2419

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2419?

Die GOÄ-Ziffer 2419 steht für „Rekonstruktion einer Mamille aus einer großen Labie oder aus der Mamma der gesunden Seite, auch zusätzlich zur Aufbauplastik“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2419?

Die GOÄ-Ziffer 2419 ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2419 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 160,86 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2419?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2419 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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