GOÄ-Ziffer 2680: Einrenkung der Luxation des Unterkiefers

Einrenkung der Luxation des Unterkiefers

Die GOÄ-Ziffer 2680 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrenkung der Luxation des Unterkiefers“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen und 13,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2680 erfasst die Einrenkung der Luxation des Unterkiefers, also die manuelle Reposition eines aus dem Kiefergelenk ausgerenkten Unterkiefers in seine normale Gelenkposition. Typischer Anwendungsfall ist ein akutes Kiefergelenk-Luxationsereignis, bei dem der Unterkiefer – etwa nach weitem Öffnen des Mundes, Gähnen oder einem Trauma – nicht mehr selbständig in die Gelenkpfanne zurückgleitet und durch gezielten manuellen Druck reponiert werden muss. Die Ziffer setzt ein frisches, akutes Ereignis voraus und ist von Ziffer 2681 abzugrenzen, die dieselbe Reposition bei einer bereits länger bestehenden („alten“) Luxation beschreibt, deren Behandlung aufgrund der veränderten Weichteil- und Gelenkverhältnisse in der Regel aufwendiger ist. Von der operativen Einrenkung nach 2682 unterscheidet sich 2680 dadurch, dass hier ein nicht-operatives, manuelles Vorgehen erfolgt.

Gebühren und Steigerungssatz

100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,83 €
Regelhöchstsatz2,3-fach13,41 €
Höchstsatz3,5-fach20,41 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2680

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2680?

Die GOÄ-Ziffer 2680 steht für „Einrenkung der Luxation des Unterkiefers“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2680?

Die GOÄ-Ziffer 2680 ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2680 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 13,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2680?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2680 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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