GOÄ-Ziffer 2686: Reposition eines zahntragenden Bruchstücks des…

Reposition eines zahntragenden Bruchstücks des Alveolarfortsatzes 2687 Allmähliche Reposition des gebrochenen Ober- oder Unterkiefers oder eines schwe r einstellbaren oder verkeilten Bruchstücks des Alveolarfortsatzes 1300 75,77

Die GOÄ-Ziffer 2686 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Reposition eines zahntragenden Bruchstücks des Alveolarfortsatzes 2687 Allmähliche Reposition des gebrochenen Ober- oder Unterkiefers oder eines schwe r einstellbaren oder verkeilten Bruchstücks des Alveolarfortsatzes 1300 75,77“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 40,23 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2686 erfasst die Reposition eines zahntragenden Bruchstücks des Alveolarfortsatzes, also das Wiedereinrichten eines abgesprengten, mit Zähnen versehenen Knochensegments des Kieferkamms in seine ursprüngliche anatomische Lage. Sie kommt zur Anwendung, wenn nach einem Trauma nicht nur einzelne Zähne, sondern ein größeres knöchernes Fragment des Alveolarfortsatzes samt den darin verankerten Zähnen disloziert wurde und operativ oder manuell zurückverlagert werden muss. Damit unterscheidet sich die Ziffer deutlich von 2685, die lediglich die Reposition eines einzelnen Zahnes betrifft: Hier steht der knöcherne Träger mit mehreren Zähnen im Vordergrund. Nach der Reposition des Fragments ist regelmäßig eine Fixierung erforderlich, um das Bruchstück in seiner korrigierten Position zu halten, bis eine knöcherne Konsolidierung eingetreten ist.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatz2,3-fach40,23 €
Höchstsatz3,5-fach61,21 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2686

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2686?

Die GOÄ-Ziffer 2686 steht für „Reposition eines zahntragenden Bruchstücks des Alveolarfortsatzes 2687 Allmähliche Reposition des gebrochenen Ober- oder Unterkiefers oder eines schwe r einstellbaren oder verkeilten Bruchstücks des Alveolarfortsatzes 1300 75,77“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2686?

Die GOÄ-Ziffer 2686 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2686 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,23 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2686?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2686 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.