GOÄ-Ziffer 2702: Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine…

Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten – auch Entfernung von Schienen ode r Stützapparaten –, je Kiefer

Die GOÄ-Ziffer 2702 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten – auch Entfernung von Schienen ode r Stützapparaten –, je Kiefer“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 40,23 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Leistung erfasst die Nachsorge an bereits vorhandenen Schienen, Stützapparaten oder Hilfsvorrichtungen im Kieferbereich. Sie wird angesetzt, wenn eine gelöste Apparatur wieder befestigt wird, wenn kleinere Anpassungen oder eine teilweise Erneuerung eines Schienen- oder Stützapparates erforderlich sind, oder wenn eine solche Vorrichtung am Ende der Behandlung wieder entfernt wird. Damit deckt sie den gesamten Nachbehandlungsaufwand ab, der nach dem ursprünglichen Anlegen einer Schiene oder Vorrichtung nach den Nummern 2699 oder 2700 anfällt, ohne dass eine vollständig neue Erstversorgung vorliegt. Typischer Anwendungsfall ist die Kontrolle im Heilungsverlauf, bei der sich die Apparatur gelockert hat oder aufgrund eines veränderten Befundes nachjustiert werden muss, bis hin zur abschließenden Abnahme.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatz2,3-fach40,23 €
Höchstsatz3,5-fach61,21 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2702

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2702?

Die GOÄ-Ziffer 2702 steht für „Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten – auch Entfernung von Schienen ode r Stützapparaten –, je Kiefer“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2702?

Die GOÄ-Ziffer 2702 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2702 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,23 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2702?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2702 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.