GOÄ-Ziffer 2750: Eröffnung des Schlundes durch Schnitt

Eröffnung des Schlundes durch Schnitt

Die GOÄ-Ziffer 2750 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung des Schlundes durch Schnitt“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (X. Halschirurgie)). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet die operative Eröffnung des Schlundes durch einen Schnitt ab. Sie wird angewendet, wenn ein direkter operativer Zugang zum Rachen- beziehungsweise Schlundbereich erforderlich ist, um dort liegende krankhafte Veränderungen, Fremdkörper oder Eiteransammlungen zu behandeln oder um weitere operative Schritte in diesem Gebiet zu ermöglichen. Der Schnitt stellt den eigentlichen Zugangsweg dar und wird als eigenständige operative Leistung abgebildet. Die Ziffer betrifft ausschließlich die Eröffnung selbst, nicht die daran anschließende Behandlung des zugrunde liegenden Befundes, die gegebenenfalls gesondert zu berücksichtigen ist. Sie ist von den weiteren, im selben Kapitel aufgeführten Eingriffen im Hals- und Schlundbereich, wie etwa der Divertikelresektion oder der Fistel Operation, klar abzugrenzen, da sie allein den Zugangsschnitt beschreibt.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatz2,3-fach148,81 €
Höchstsatz3,5-fach226,45 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2750

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2750?

Die GOÄ-Ziffer 2750 steht für „Eröffnung des Schlundes durch Schnitt“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2750?

Die GOÄ-Ziffer 2750 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2750 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2750?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2750 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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