GOÄ-Ziffer 2887: Thrombektomie

Thrombektomie

Die GOÄ-Ziffer 2887 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thrombektomie“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XI. Gefäßchirurgie)). Sie ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen und 268,11 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer vergütet die Thrombektomie, also die operative Entfernung eines Blutgerinnsels aus einem Blutgefäß, um dessen Durchgängigkeit wiederherzustellen. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein akuter Gefäßverschluss durch einen Thrombus operativ behoben wird, etwa durch Eröffnung des Gefäßes und Extraktion des Gerinnsels, häufig als dringliche Maßnahme bei drohender oder bereits eingetretener Minderdurchblutung des betroffenen Körperabschnitts. Im Kontext der in dieser Zeile aufgeführten Venenchirurgie betrifft sie insbesondere die Entfernung venöser Thromben, kann aber je nach betroffenem Gefäßsystem auch als eigenständige Leistung nach entsprechender Gefäßeröffnung verstanden werden. Sie ist von den rekonstruktiven Gefäßoperationen der vorangehenden Ziffern abzugrenzen, da sie sich auf die reine Entfernung des Gerinnsels beschränkt, ohne weitergehende Gefäßrekonstruktion.

Gebühren und Steigerungssatz

2000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach116,57 €
Regelhöchstsatz2,3-fach268,11 €
Höchstsatz3,5-fach408,00 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2887

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2887?

Die GOÄ-Ziffer 2887 steht für „Thrombektomie“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2887?

Die GOÄ-Ziffer 2887 ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2887 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 268,11 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2887?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2887 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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