GOÄ-Ziffer 2954: Thorakoplastik mit Höhleneröffnung – auch Jalousieplastik

Thorakoplastik mit Höhleneröffnung – auch Jalousieplastik

Die GOÄ-Ziffer 2954 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thorakoplastik mit Höhleneröffnung – auch Jalousieplastik“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XII. Thoraxchirurgie)). Sie ist mit 4620 Punkten bewertet; das entspricht 269,29 € beim einfachen und 619,37 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2954 beschreibt die Thorakoplastik mit zusätzlicher Höhleneröffnung, auch als Jalousieplastik bezeichnet. Bei diesem erweiterten Verfahren wird im Rahmen der Rippenresektion zusätzlich eine bestehende Lungen- oder Pleurahöhle, etwa eine chronische Empyemhöhle oder Kaverne, eröffnet, um deren Inhalt zu entleeren und den Wundgrund einsehbar und zugänglich zu machen. Die jalousieartige Anordnung der mobilisierten Rippenanteile ermöglicht dabei ein kontrolliertes Einsinken der Brustwand in die Höhle. Angewendet wird dieses Verfahren, wenn die einfache Thorakoplastik nach Ziffer 2953 allein nicht ausreicht, weil zusätzlich eine offene Sanierung der darunterliegenden Höhle notwendig ist, etwa bei florider Infektion. Von Ziffer 2955 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort zusätzlich eine Entschwartung mit gegebenenfalls Muskelimplantation erfolgt, während hier die Höhleneröffnung selbst im Vordergrund steht.

Gebühren und Steigerungssatz

4620 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach269,29 €
Regelhöchstsatz2,3-fach619,37 €
Höchstsatz3,5-fach942,52 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2954

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2954?

Die GOÄ-Ziffer 2954 steht für „Thorakoplastik mit Höhleneröffnung – auch Jalousieplastik“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2954?

Die GOÄ-Ziffer 2954 ist mit 4620 Punkten bewertet; das entspricht 269,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2954 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 619,37 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2954?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2954 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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