GOÄ-Ziffer 298: Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial…

Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten

Die GOÄ-Ziffer 298 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 40 Punkten bewertet; das entspricht 2,33 € beim einfachen und 5,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung, gegebenenfalls einschließlich der Fixierung. Die Ziffer kommt zur Anwendung, wenn Material von einer Körperoberfläche, Wunde oder Schleimhaut gewonnen wird, um es auf Krankheitserreger wie Bakterien oder Pilze zu untersuchen, etwa bei Verdacht auf eine Infektion. Die Leistung umfasst neben der Entnahme auch die – je nach Erfordernis des Untersuchungsverfahrens – notwendige Aufbereitung und Fixierung des Probenmaterials vor dem Versand oder der weiteren Bearbeitung. Die eigentliche mikrobiologische Analyse ist nicht Bestandteil dieser Ziffer und wird eigenständig abgerechnet. Von der Ziffer für zytologisches Abstrichmaterial unterscheidet sich diese Leistung durch die Zielsetzung der Untersuchung: Hier geht es um den Nachweis von Erregern, nicht um die Beurteilung von Zellveränderungen.

Gebühren und Steigerungssatz

40 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,33 €
Regelhöchstsatz2,3-fach5,36 €
Höchstsatz3,5-fach8,16 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 298

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 298?

Die GOÄ-Ziffer 298 steht für „Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 298?

Die GOÄ-Ziffer 298 ist mit 40 Punkten bewertet; das entspricht 2,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 298 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 5,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 298?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 298 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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