GOÄ-Ziffer 3001: Thorakale Eingriffe am Tracheobronchialsystem wie Resektion…

Thorakale Eingriffe am Tracheobronchialsystem wie Resektion und/oder Anastomose und/oder Versteifung und/oder plastischer Ersatz

Die GOÄ-Ziffer 3001 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thorakale Eingriffe am Tracheobronchialsystem wie Resektion und/oder Anastomose und/oder Versteifung und/oder plastischer Ersatz“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XII. Thoraxchirurgie)). Sie ist mit 5800 Punkten bewertet; das entspricht 338,07 € beim einfachen und 777,56 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 3001 vergütet thorakale Eingriffe am Tracheobronchialsystem, die über die einfache Eröffnung hinausgehen und Resektion und/oder Anastomose und/oder Versteifung und/oder plastischen Ersatz umfassen. Angewendet wird sie bei strukturellen Schäden oder Tumoren von Luftröhre oder Bronchien, die eine Entfernung eines Abschnitts mit anschließender Wiederherstellung der Kontinuität erfordern, etwa durch Naht, Stabilisierung der Wand oder Ersatz durch körpereigenes oder künstliches Material. Die Leistung deckt die verschiedenen genannten Operationstechniken an Trachea und Bronchien in ihrer Gesamtheit ab, unabhängig davon, welche der genannten Maßnahmen im Einzelfall zur Anwendung kommt. Von der Ziffer 3000, die nur die Bronchotomie zur Entfernung von Fremdkörpern oder Tumoren erfasst, unterscheidet sie sich durch den deutlich größeren rekonstruktiven Charakter des Eingriffs.

Gebühren und Steigerungssatz

5800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach338,07 €
Regelhöchstsatz2,3-fach777,56 €
Höchstsatz3,5-fach1.183,24 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3001

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3001?

Die GOÄ-Ziffer 3001 steht für „Thorakale Eingriffe am Tracheobronchialsystem wie Resektion und/oder Anastomose und/oder Versteifung und/oder plastischer Ersatz“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3001?

Die GOÄ-Ziffer 3001 ist mit 5800 Punkten bewertet; das entspricht 338,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3001 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 777,56 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3001?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3001 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.