GOÄ-Ziffer 3065: Operation am Perikard, als selbständige Leistung

Operation am Perikard, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 3065 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation am Perikard, als selbständige Leistung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen und 268,11 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 3065 erfasst die Operation am Perikard als selbständige Leistung, also einen operativen Eingriff am Herzbeutel, der nicht lediglich Teilschritt einer umfassenderen Operation, sondern eigenständig durchgeführt und abgerechnet wird. Angewendet wird sie bei krankhaften Veränderungen des Perikards, die eine gezielte operative Versorgung erfordern, ohne dass gleichzeitig eine weitergehende Operation am Herzen selbst notwendig ist. Die Kennzeichnung als selbständige Leistung grenzt die Ziffer von Fällen ab, in denen ein Eingriff am Perikard lediglich im Rahmen einer anderen, umfangreicheren Operation miterfolgt; in solchen Fällen ist er nicht gesondert nach 3065 berechnungsfähig. Von der Ziffer 3066, die speziell die Pericarditis constrictiva betrifft, unterscheidet sie sich durch das Fehlen dieser spezifischen Krankheitsindikation.

Gebühren und Steigerungssatz

2000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach116,57 €
Regelhöchstsatz2,3-fach268,11 €
Höchstsatz3,5-fach408,00 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3065

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3065?

Die GOÄ-Ziffer 3065 steht für „Operation am Perikard, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3065?

Die GOÄ-Ziffer 3065 ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3065 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 268,11 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3065?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3065 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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