GOÄ-Ziffer 3074: Komplette intraatriale Blutumleitung (totale…
Komplette intraatriale Blutumleitung (totale Lungenvenenfehlmündung oder unkomplizierte Transposition der großen Arterien)
Die GOÄ-Ziffer 3074 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Komplette intraatriale Blutumleitung (totale Lungenvenenfehlmündung oder unkomplizierte Transposition der großen Arterien)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 6500 Punkten bewertet; das entspricht 378,87 € beim einfachen und 871,40 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer beschreibt die vollstaendige operative Umleitung des Blutstroms innerhalb der Vorhoefe, wie sie bei komplexen angeborenen Fehlbildungen erforderlich ist, etwa bei einer kompletten Fehlmuendung aller Lungenvenen oder bei einer unkomplizierten Transposition der grossen Arterien. Durch die intraatriale Umleitung wird das aus den Lungenvenen beziehungsweise aus dem Koerperkreislauf zurueckkehrende Blut auf operativem Weg so umgelenkt, dass es trotz der fehlgebildeten oder vertauschten grossen Gefaesse in den korrekten Kreislaufabschnitt gelangt. Es handelt sich um einen deutlich komplexeren und umfassenderen Eingriff als den einfachen Verschluss eines Septumdefektes, da hier die gesamte Stroemungsfuehrung im Vorhofbereich neu konstruiert wird. Die Ziffer ist auf Faelle mit unkomplizierter anatomischer Ausgangslage bezogen, wie die Formulierung ausdruecklich festhaelt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 378,87 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 871,40 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 1.326,05 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3074
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3074?
Die GOÄ-Ziffer 3074 steht für „Komplette intraatriale Blutumleitung (totale Lungenvenenfehlmündung oder unkomplizierte Transposition der großen Arterien)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3074?
Die GOÄ-Ziffer 3074 ist mit 6500 Punkten bewertet; das entspricht 378,87 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3074 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 871,40 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3074?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3074 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.