GOÄ-Ziffer 318: Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs
Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs
Die GOÄ-Ziffer 318 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (III. Punktionen)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 16,08 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer beschreibt die Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs (Hydrozele). Sie wird angewendet, wenn entweder die Harnblase suprapubisch punktiert wird, etwa zur Harnableitung bei akutem Harnverhalt ohne Möglichkeit der Katheterisierung, oder wenn eine Hydrozele – eine Flüssigkeitsansammlung im Hodensack – zur Entlastung oder diagnostischen Gewinnung von Flüssigkeit punktiert wird. Beide Indikationen sind unter dieser einen Ziffer zusammengefasst, obwohl es sich anatomisch um unterschiedliche Eingriffsorte handelt. Die Leistung umfasst das Aufsuchen der jeweiligen Struktur und die eigentliche Punktion samt Ablassen der Flüssigkeit. Von der Punktion der Prostata oder Schilddrüse nach der Folgeziffer unterscheidet sich diese Leistung durch den Punktionsort, sodass je nach tatsächlich punktierter Struktur die zutreffende Ziffer anzusetzen ist.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 6,99 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 16,08 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 24,46 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 316 – Punktion des Douglasraums
- GOÄ 317 – Punktion eines Adnextumors – auch einschließlich Douglaspunktion
- GOÄ 319 – Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse 321 Untersuchung…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 318
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 318?
Die GOÄ-Ziffer 318 steht für „Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 318?
Die GOÄ-Ziffer 318 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 318 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,08 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 318?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 318 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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