GOÄ-Ziffer 3526: Rheumafaktor (RF)
Rheumafaktor (RF)
Die GOÄ-Ziffer 3526 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rheumafaktor (RF)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis)). Sie ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen und 6,70 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 3526 erfasst die Bestimmung des Rheumafaktors (RF) im Serum, eines Autoantikörpers, der zur Abklärung entzündlich-rheumatischer Erkrankungen, insbesondere bei Verdacht auf eine rheumatoide Arthritis, bestimmt wird. Nach der Legende ist die Leistung Teil einer Sammelposition, die Punktzahl und Gebühr gemeinsam mit Nummer 3521 trägt. Wird der Rheumafaktor zusammen mit weiteren Parametern dieser Gruppe, etwa CRP (3524), Antistreptolysin (3523) oder dem Mononukleosetest (3525), aus derselben Probe bestimmt, wird nur die gemeinsame Bewertung der Nummer 3521 in Ansatz gebracht. In der Praxis wird der Rheumafaktor typischerweise bei anhaltenden Gelenkbeschwerden mit Verdacht auf eine entzündlich-rheumatische Genese bestimmt, häufig ergänzt durch weitere Entzündungsparameter derselben Sammelposition zur differentialdiagnostischen Einordnung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 5,83 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 6,70 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 7,58 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3521).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3523 – Antistreptolysin (ASL)
- GOÄ 3524 – C-reaktives Protein (CRP)
- GOÄ 3525 – Mononukleosetest
- GOÄ 3528 – Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 500 U/l)
- GOÄ 3529 – Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 50 U/l)
- GOÄ 3530 – Thromboplastinzeit (TPZ, Quickwert)
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3526
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3526?
Die GOÄ-Ziffer 3526 steht für „Rheumafaktor (RF)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3526?
Die GOÄ-Ziffer 3526 ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3526 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 6,70 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3526?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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