GOÄ-Ziffer 3690: Freies Hämoglobin, spektralphotometrisch

Freies Hämoglobin, spektralphotometrisch

Die GOÄ-Ziffer 3690 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Freies Hämoglobin, spektralphotometrisch“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen und 12,06 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3690 erfasst die spektralphotometrische Bestimmung von freiem Hämoglobin, also Hämoglobin, das außerhalb der Erythrozyten im Plasma oder Serum vorliegt. Sie wird angewendet, wenn eine Hämolyse laborchemisch nachgewiesen oder quantifiziert werden soll, etwa bei Verdacht auf eine hämolytische Anämie, nach Transfusionsreaktionen, bei mechanischer Zerstörung der Erythrozyten, zum Beispiel durch Herzklappenprothesen, oder im Rahmen der Abklärung einer unklaren Anämie mit Hämolysezeichen. Das spektralphotometrische Verfahren misst die charakteristische Lichtabsorption des freien Hämoglobins direkt im Untersuchungsmaterial. Die Bestimmung liefert damit einen quantitativen Hämolyseparameter, der ergänzend zu anderen Hämolysezeichen wie Bilirubin oder Haptoglobin zur Beurteilung des Ausmaßes des Erythrozytenzerfalls herangezogen wird.

Gebühren und Steigerungssatz

180 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,49 €
Regelhöchstsatz1,15-fach12,06 €
Höchstsatz1,3-fach13,64 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3690

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3690?

Die GOÄ-Ziffer 3690 steht für „Freies Hämoglobin, spektralphotometrisch“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3690?

Die GOÄ-Ziffer 3690 ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3690 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 12,06 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3690?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3690 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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