GOÄ-Ziffer 3695: Phagozytäre Funktion neutrophiler Granulozyten…

Phagozytäre Funktion neutrophiler Granulozyten (Nitrotetrazolblautest, NBT-Test)

Die GOÄ-Ziffer 3695 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Phagozytäre Funktion neutrophiler Granulozyten (Nitrotetrazolblautest, NBT-Test)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3695 vergütet die Untersuchung der phagozytären Funktion neutrophiler Granulozyten mittels Nitrotetrazolblautest. Angewendet wird der Test bei Verdacht auf eine Störung der bakteriziden Funktion der neutrophilen Granulozyten, insbesondere zur Abklärung einer septischen Granulomatose, bei der die Granulozyten Erreger zwar phagozytieren, aber aufgrund eines Enzymdefekts nicht ausreichend abtöten können. Der Test macht die oxidative Reaktionsfähigkeit der Granulozyten anhand einer Farbstoffreduktion sichtbar und liefert damit eine funktionelle, nicht quantitative Aussage zur intrazellulären Abtötungsleistung der Zellen. Er ergänzt den umfassenderen Granulozytenfunktionstest nach Ziffer 3693 um ein spezifisches, etabliertes Nachweisverfahren für die oxidative Killing-Funktion und wird eigenständig berechnet, wenn er isoliert zur Anwendung kommt.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatz1,15-fach8,04 €
Höchstsatz1,3-fach9,09 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3695

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3695?

Die GOÄ-Ziffer 3695 steht für „Phagozytäre Funktion neutrophiler Granulozyten (Nitrotetrazolblautest, NBT-Test)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3695?

Die GOÄ-Ziffer 3695 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3695 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3695?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3695 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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