GOÄ-Ziffer 3759: Präalbumin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden

Präalbumin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden

Die GOÄ-Ziffer 3759 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Präalbumin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen und 12,06 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Bestimmung von Präalbumin mittels Immundiffusion oder ähnlicher Untersuchungsmethoden erfasst dieses Transportprotein, das unter anderem am Transport von Schilddrüsenhormonen und Vitamin A beteiligt ist. In der Praxis wird Präalbumin vor allem als Marker der aktuellen Ernährungs- und Syntheseleistung der Leber herangezogen, da es aufgrund seiner kurzen Halbwertszeit rascher auf Veränderungen des Ernährungszustands oder der Leberfunktion reagiert als andere Serumproteine wie Albumin. Die Bestimmung kommt daher insbesondere bei der Beurteilung des Ernährungszustands, etwa im Rahmen einer Mangelernährung oder bei schweren Allgemeinerkrankungen, sowie zur Verlaufskontrolle der Leberfunktion zum Einsatz.

Gebühren und Steigerungssatz

180 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,49 €
Regelhöchstsatz1,15-fach12,06 €
Höchstsatz1,3-fach13,64 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3759

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3759?

Die GOÄ-Ziffer 3759 steht für „Präalbumin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3759?

Die GOÄ-Ziffer 3759 ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3759 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 12,06 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3759?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3759 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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