GOÄ-Ziffer 3766.H4: Thyroxin-bindendes Globulin (TBG), Ligandenassay…
Thyroxin-bindendes Globulin (TBG), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
Die GOÄ-Ziffer 3766.H4 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thyroxin-bindendes Globulin (TBG), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Bestimmung des Thyroxin-bindenden Globulins, kurz TBG, erfolgt mittels Ligandenassay, gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve. TBG ist das wichtigste Transportprotein für Schilddrüsenhormone im Blut und bestimmt maßgeblich, welcher Anteil der Hormone gebunden beziehungsweise frei und damit biologisch wirksam vorliegt. In der Praxis wird die TBG-Bestimmung herangezogen, wenn die gemessenen Gesamtschilddrüsenhormonwerte nicht zum klinischen Bild passen oder Veränderungen der Bindungskapazität vermutet werden, etwa durch angeborene TBG-Veränderungen, Schwangerschaft oder bestimmte Medikamente, um die Schilddrüsenhormonwerte richtig einzuordnen und von einer tatsächlichen Schilddrüsenfunktionsstörung abzugrenzen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3766.H4
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3766.H4?
Die GOÄ-Ziffer 3766.H4 steht für „Thyroxin-bindendes Globulin (TBG), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3766.H4?
Die GOÄ-Ziffer 3766.H4 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3766.H4 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3766.H4?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3766.H4 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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