GOÄ-Ziffer 3853: zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten…

zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA) 3854 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese

Die GOÄ-Ziffer 3853 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA) 3854 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst den Nachweis von Antikörpern gegen zytoplasmatische Antigene neutrophiler Granulozyten, unterschieden nach perinukleärem (P-ANCA) und zytoplasmatischem (C-ANCA) Fluoreszenzmuster, in der Regel mittels indirekter Immunfluoreszenz. Angewendet wird sie bei Verdacht auf eine ANCA-assoziierte Vaskulitis, etwa bei unklarer Nieren-, Lungen- oder Multisystembeteiligung, sowie ergänzend bei der Abklärung chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen, bei denen ein P-ANCA-Muster gehäuft auftritt. Die Fluoreszenzmusterbestimmung dient als Screening, dem bei positivem Befund die antigenspezifische Bestätigung folgt (vgl. Nummern 3873 und 3874). Abrechnungstechnisch ist die Leistung nicht eigenständig vergütbar: Sie ist Teil der Sammelposition und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Nummer 3826.H2.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatz1,15-fach34,19 €
Höchstsatz1,3-fach38,65 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3853

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3853?

Die GOÄ-Ziffer 3853 steht für „zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA) 3854 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3853?

Die GOÄ-Ziffer 3853 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3853 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3853?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.