GOÄ-Ziffer 3905.H3: Carcinoembryonales Antigen (CEA), Ligandenassay…
Carcinoembryonales Antigen (CEA), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve
Die GOÄ-Ziffer 3905.H3 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Carcinoembryonales Antigen (CEA), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 3905.H3 erfasst die Bestimmung des carcinoembryonalen Antigens, kurz CEA, mittels Ligandenassay, gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve. CEA ist einer der am häufigsten eingesetzten Tumormarker und wird vor allem in der Verlaufs- und Rezidivkontrolle kolorektaler Karzinome, aber auch bei anderen Adenokarzinomen bestimmt. Die Ziffer kommt typischerweise dann zur Anwendung, wenn nach operativer oder systemischer Therapie eines bekannten Tumors der Erfolg der Behandlung überwacht oder ein Rezidiv frühzeitig erkannt werden soll, da ein Wiederanstieg des Wertes im Verlauf hierauf hindeuten kann. Für die Erstdiagnostik ist der Marker aufgrund fehlender Spezifität weniger geeignet. Doppelbestimmung und Bezugskurve sichern hierbei die methodische Zuverlässigkeit des jeweiligen Messwerts.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3905.H3
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3905.H3?
Die GOÄ-Ziffer 3905.H3 steht für „Carcinoembryonales Antigen (CEA), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3905.H3?
Die GOÄ-Ziffer 3905.H3 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3905.H3 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3905.H3?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3905.H3 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.