GOÄ-Ziffer 4004: Nachweis eines HLA-Antigens der Klasse I mittels…

Nachweis eines HLA-Antigens der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest nach Isolierung der Zellen

Die GOÄ-Ziffer 4004 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Nachweis eines HLA-Antigens der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest nach Isolierung der Zellen“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 64 Punkten bewertet; das entspricht 3,72 € beim einfachen und 4,28 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4004 beschreibt den Nachweis eines einzelnen HLA-Antigens der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest, durchgeführt nach vorheriger Isolierung der Lymphozyten. Beim Lymphozytotoxizitätstest werden die isolierten Lymphozyten mit spezifischen Antiseren und Komplement inkubiert; eine Zellschädigung zeigt das Vorliegen des jeweiligen Antigens an. Angewendet wird die Leistung, wenn gezielt ein einzelnes HLA-Klasse-I-Merkmal bestimmt werden soll, etwa zur ergänzenden Abklärung im Rahmen von Transplantations- oder Vaterschaftsdiagnostik, ohne dass eine vollständige Typisierung erforderlich ist. Da die Bestimmung je Antigen erfolgt, wird die Nummer bei Testung mehrerer Antigene entsprechend oft angesetzt; die Gesamtsumme wird jedoch durch den in Nummer 4005 festgelegten Höchstwert begrenzt.

Gebühren und Steigerungssatz

64 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,72 €
Regelhöchstsatz1,15-fach4,28 €
Höchstsatz1,3-fach4,84 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4004

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4004?

Die GOÄ-Ziffer 4004 steht für „Nachweis eines HLA-Antigens der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest nach Isolierung der Zellen“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4004?

Die GOÄ-Ziffer 4004 ist mit 64 Punkten bewertet; das entspricht 3,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4004 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,28 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4004?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4004 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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