GOÄ-Ziffer 4004: Nachweis eines HLA-Antigens der Klasse I mittels…
Nachweis eines HLA-Antigens der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest nach Isolierung der Zellen
Die GOÄ-Ziffer 4004 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Nachweis eines HLA-Antigens der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest nach Isolierung der Zellen“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 64 Punkten bewertet; das entspricht 3,72 € beim einfachen und 4,28 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4004 beschreibt den Nachweis eines einzelnen HLA-Antigens der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest, durchgeführt nach vorheriger Isolierung der Lymphozyten. Beim Lymphozytotoxizitätstest werden die isolierten Lymphozyten mit spezifischen Antiseren und Komplement inkubiert; eine Zellschädigung zeigt das Vorliegen des jeweiligen Antigens an. Angewendet wird die Leistung, wenn gezielt ein einzelnes HLA-Klasse-I-Merkmal bestimmt werden soll, etwa zur ergänzenden Abklärung im Rahmen von Transplantations- oder Vaterschaftsdiagnostik, ohne dass eine vollständige Typisierung erforderlich ist. Da die Bestimmung je Antigen erfolgt, wird die Nummer bei Testung mehrerer Antigene entsprechend oft angesetzt; die Gesamtsumme wird jedoch durch den in Nummer 4005 festgelegten Höchstwert begrenzt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 3,72 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 4,28 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 4,84 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4004
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4004?
Die GOÄ-Ziffer 4004 steht für „Nachweis eines HLA-Antigens der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest nach Isolierung der Zellen“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4004?
Die GOÄ-Ziffer 4004 ist mit 64 Punkten bewertet; das entspricht 3,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4004 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,28 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4004?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4004 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.