GOÄ-Ziffer 401: Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern…
Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens – gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung
Die GOÄ-Ziffer 401 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens – gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (VI. Sonographische Leistungen)). Sie ist mit 57 Punkten bewertet; das entspricht 3,31 € beim einfachen und 7,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 401 ist ein Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, der angesetzt wird, wenn zusaetzlich das Duplex-Verfahren angewendet wird, also die Kombination aus Bildgebung und Dopplerfluessigkeitsmessung zur Beurteilung des Blutflusses, gegebenenfalls ergaenzt um weitere Verfahren. Er kommt zum Einsatz, wenn eine an sich einfache Organsonographie um eine Duplex-Untersuchung erweitert wird, etwa zur Beurteilung von Gefaessstrukturen im untersuchten Organ. Der Zuschlag ist ausdruecklich nicht neben den Leistungen nach den Nummern 406, 422 bis 424, 644, 645 und weiteren berechnungsfaehig, da diese Ziffern das Duplex- beziehungsweise Dopplerverfahren bereits als eigenstaendige Leistung oder mit vergleichbarem Zusatzaufwand abbilden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 3,31 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 7,61 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 11,59 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Der Zuschlag nach Nummer 401 ist neben den Leistungen nach den Nummern 406, 422 bis 424, 644, 645, 649 und/oder 1754 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 401
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 401?
Die GOÄ-Ziffer 401 steht für „Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens – gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 401?
Die GOÄ-Ziffer 401 ist mit 57 Punkten bewertet; das entspricht 3,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 401 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 7,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 401?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.