GOÄ-Ziffer 4014: Lymphozytenmischkultur (MLC) für jede weitere getestete…

Lymphozytenmischkultur (MLC) für jede weitere getestete Person 14. Hormone und ihre Metabolite, biogene Amine, Rezeptoren

Die GOÄ-Ziffer 4014 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lymphozytenmischkultur (MLC) für jede weitere getestete Person 14. Hormone und ihre Metabolite, biogene Amine, Rezeptoren“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 2300 Punkten bewertet; das entspricht 134,06 € beim einfachen und 154,17 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4014 ergänzt Nummer 4013 und vergütet die Lymphozytenmischkultur für jede weitere, über das ursprüngliche Empfänger-Spender-Paar hinaus getestete Person. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen der Transplantationsdiagnostik mehrere potenzielle Spender gegen denselben Empfänger auf ihre immunologische Verträglichkeit hin geprüft werden müssen, etwa bei der Suche nach dem am besten geeigneten Spender innerhalb einer Familie oder eines Spenderpools. Für jede zusätzliche Person, deren Lymphozyten in einer eigenen Mischkultur gegen die Zellen des Empfängers getestet werden, wird die Leistung erneut angesetzt, zusätzlich zur Grundleistung nach Nummer 4013 für das erste getestete Paar. Damit bildet die Nummer den Mehraufwand ab, der bei der vergleichenden Testung mehrerer Spenderkandidaten entsteht.

Gebühren und Steigerungssatz

2300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach134,06 €
Regelhöchstsatz1,15-fach154,17 €
Höchstsatz1,3-fach174,28 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4014

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4014?

Die GOÄ-Ziffer 4014 steht für „Lymphozytenmischkultur (MLC) für jede weitere getestete Person 14. Hormone und ihre Metabolite, biogene Amine, Rezeptoren“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4014?

Die GOÄ-Ziffer 4014 ist mit 2300 Punkten bewertet; das entspricht 134,06 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4014 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 154,17 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4014?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4014 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.