GOÄ-Ziffer 4072: Adrenalin und/oder Noradrenalin und/oder Dopamin im Plasma…

Adrenalin und/oder Noradrenalin und/oder Dopamin im Plasma oder Urin

Die GOÄ-Ziffer 4072 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Adrenalin und/oder Noradrenalin und/oder Dopamin im Plasma oder Urin“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen und 38,20 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4072 vergütet die Bestimmung von Adrenalin und/oder Noradrenalin und/oder Dopamin im Plasma oder im Urin. In der Praxis werden diese Katecholamine bei Verdacht auf ein Phäochromozytom oder Paragangliom bestimmt, also bei Tumoren, die Katecholamine produzieren und typischerweise zu paroxysmalem oder anhaltendem Bluthochdruck, Herzrasen und Schweißausbrüchen führen. Die Formulierung 'und/oder' erlaubt, je nach klinischer Fragestellung eines, mehrere oder alle drei Katecholamine im Rahmen derselben Untersuchung zu bestimmen, ohne dass hierfür getrennte Positionen anfallen. Abrechnungstechnisch ist die Leistung Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl beziehungsweise Gebühr wie Nummer 4070 bewertet, also nicht gesondert zusätzlich zur Thyreoglobulin-Bestimmung vergütet.

Gebühren und Steigerungssatz

570 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach33,22 €
Regelhöchstsatz1,15-fach38,20 €
Höchstsatz1,3-fach43,19 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4072

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4072?

Die GOÄ-Ziffer 4072 steht für „Adrenalin und/oder Noradrenalin und/oder Dopamin im Plasma oder Urin“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4072?

Die GOÄ-Ziffer 4072 ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4072 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 38,20 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4072?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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